CHÂTEAU DES FOUGIS
Historischer Überblick
„Der Überlieferung zufolge diente „les Fougis“ im 15. Jahrhundert den Bourbonen als Jagdtreffpunkt. Im Jahr 1495 sieht man Herzog Charles III Abrechnungen mit Hughes Le Long, dem Herrn von Fougis und Großjägermeister des Herzogs, vornehmen. Vor diesem Datum wird die Herrschaft „les Fougis“ im Jahr 1410 in einem Verzeichnis erwähnt, das Pierre Bodet an Guichard Dauphin, den Herrn von Jaligny, übergab. Die Familie Le Long war jedoch bereits seit 1461 im Besitz von Fougis, als Hugonin Le Long, Knappe und Großjägermeister von Pierre II. de Bourbon, das Anwesen innehatte. Die Familie Le Long blieb bis 1727 Eigentümer von Les Fougis, als das Lehen einem Neffen, Jean Berthier de Bizy, vermacht wurde. Nachkommen behielten es bis zur Revolution. Danach wurde es 1802 von Antoine Clayeux erworben, dessen Familie es noch heute besitzt.
Obwohl les Fougis Ende des 16. Jahrhunderts wiederaufgebaut wurde (ein klassizistisches Portal trägt die Jahreszahl 1593), weist es noch Schießscharten auf, die eher dekorativ als funktional sind. Nicolas de Nicolays beschreibt es 1569 als ein „starkes Schloss, Land und Herrschaft…“ [un chasteau fort, terre et seigneurie]
Das Schloss besteht aus einem rechteckigen Hauptgebäude, das von zwei quadratischen Türmen an den südwestlichen und nordöstlichen Ecken sowie einem runden Turm an der südöstlichen Ecke flankiert wird. Ein nach Norden abgewinkelter Flügel endet an der östlichen Ecke mit einem weiteren quadratischen Turm. Die Mauern bestehen aus roten und braunen Ziegeln, die in einem Rautenmuster angeordnet sind, während die Fensterumrahmungen aus weißem Kalkstein bestehen. Die Nordfassade sowie einige Öffnungen auf den anderen Seiten wurden im 19. Jahrhundert verändert.“
R. Germain & coll. – „Châteaux, fiefs en Bourbonnais“, 2004, Éditions De Borée, Sayat, ISBN 2‑84494‑199‑0, S. 539‑540
Weitere Lektüre
Ein historischer Aufsatz über Les Fougis mit aktualisiertem Quellenmaterial findet sich im Katalog des Skulpturenparks, erschienen bei Editions Axel Menges, Stuttgart/London, ISBN 978‑3‑932565‑84‑7.
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Zeitblende
Bis 2011 hatte Erich Engelbrecht in Zusammenarbeit mit dem Architekten João de A. Vares, seinem Schwiegersohn, einen Skulpturenpark mit 29 monumentalen Stahlskulpturen geschaffen, einige mit roher Oberfläche, andere polychrom. Das Projekt wurde in mehreren Phasen auf dem Gelände des Château des Fougis verwirklicht, das der Künstler 2001 erwarb.
Das Anwesen wurde erworben, um in Frankreich – ergänzend zu seinem Atelier- und Ausstellungsgebäude in Melle (Deutschland) – einen dauerhaften Ort für die Präsentation und räumliche Inszenierung seines Werkes zu schaffen. Im Mittelpunkt des Projekts standen die künstlerische Konzeption des Parks und die Integration der Skulpturen in die Landschaft; die Wohnnutzung des Anwesens blieb von untergeordneter Bedeutung.
Seit mehreren Jahren ist es der Witwe des Künstlers sowie einer Reihe weiterer Familienmitglieder – darunter die derzeitige Rechteinhaberin – nicht möglich, sich von Zeit zu Zeit im Skulpturenpark von Fougis aufzuhalten oder dort Besucher zu empfangen. Die Familie lebt heute in Deutschland, wo sie weiterhin Kunstinteressierte empfängt und in der ehemaligen Werkstatt des Künstlers in Melle, dem Geburtsort der Kunst Erich Engelbrechts, Werke aus allen Schaffensperioden präsentiert.
Im Hauptflügel des Schlosses hatte Frau Waltraud Engelbrecht – die Witwe des Künstlers und erste Testamentsvollstreckerin seines Nachlasses – gemeinsam mit Erich Engelbrecht eine zweite Ausstellung eingerichtet, die Werke aus ihrer seit 1993–1994 bestehenden Privatsammlung zeigt. Ausgestellt sind großformatige Gobelins, Ölgemälde, kleine Stahlfiguren sowie grafische Arbeiten des Künstlers. Diese Innenausstellung war und ist ausschließlich auf Einladung der Rechteinhaberin oder nach vorheriger Terminvereinbarung zugänglich. Sie ist derzeit aufgrund der genannten Umstände bis auf Weiteres geschlossen.
Dasselbe gilt für die Außenausstellung. Keine andere Person, Vereinigung oder Einrichtung wurde von der Rechteinhaberin dazu ermächtigt, die Ausstellungen für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen, Besichtigungen oder Führungen zu organisieren, Eintrittsgelder zu erheben oder die Ausstellungen beziehungsweise die Kunstwerke kommerziell zu verwerten.
Jede Website, Plattform oder Dienstleistung, die Eintrittskarten anbietet, Besuche bewirbt oder vorgibt, Zugang zu den Ausstellungen in Fougis zu gewähren, tut dies ohne Zustimmung der Rechteinhaberin und unter Verletzung der geistigen Eigentumsrechte der Rechteinhaberin.
Weitere kulturelle Angebote
Bis zur vorübergehenden Abreise der oben erwähnten Personen aus Fougis umfassten die kulturellen Aktivitäten unter anderem das internationale Musik- und Tanzfestival „Festiv‘ Allier“, das seit 2007 unregelmäßig im August stattfand. Einige dieser Veranstaltungen fanden im „Haras des Fougis“ statt – ausgestattet mit einer professionellen Küche, einem Mehrzweckraum mit Zwischengeschoss und einem großen Festzelt.
Unterkünfte, die zuvor Ausstellungsbesuchern in Gebäuden auf oder in der Nähe des Skulpturenparks angeboten wurden, die zuvor von Frau Engelbrecht restauriert und ausgestattet wurden, bleiben – aus den oben genannten Gründen – vorübergehend geschlossen.
















